ais
Unterrichtsfreie Arbeitszeit gemäss GAL
Mit der neuen Gesetzgebung wird die Arbeitszeit nicht mehr allein durch das
Unterrichtspensum definiert, sondern umfasst auch die frei gestaltbare
Arbeitszeit und die gemeinsame Arbeitszeit. Sie wird neu als Jahresarbeitszeit
festgelegt, wobei der Umfang der Jahresarbeitszeit vom Grossen Rat beschlossen
wird. Von der Jahresarbeitszeit (100%) sind maximal 10% als gemeinsame
Arbeitszeit und ca. 30% als frei gestaltbare Arbeitszeit zu leisten. Die
Unterrichtszeit beträgt dann ca. 60%. Die frei gestaltbare Arbeitszeit dient
Zusatzaufgaben, die sich aus der Unterrichtstätigkeit ergeben oder individuell
sowie zeitlich autonom erledigt werden können. Folgende Aufgaben sind
beispielsweise darin enthalten (die Aufzählung ist nicht vollständig):
- Unterrichtsplanung (Jahres-, Semester-, Wochenplanung)
- das Vor- und Nachbereiten des Unterrichts
- das Durchführen von Beratungs-, Planungs-, Förder- und
Konfliktlösungsgesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und
Fachleuten
- das Verfassen von Berichten und Zeugnissen
- das Bereitstellen des Unterrichtsmaterials (Durchsicht, Bestellen,
Einkaufen, Bearbeiten von Noten
- das Erledigen von administrativen und organisatorischen Aufgaben, die im
Zusammenhang mit dem Unterrichten stehen (Absenzen, Schülerlisten, Budget,
Konzertprogramme)
- Planung und Durchführung unterschiedlichster Veranstaltungen im
Zusammenhang mit den Schülern und Schülerinnen (Vortragsübungen, Konzerte,
Elterninfo)
- die persönliche Weiterbildung (Kurse, individuelle Hospitationen an
anderen Schulen)
- die Vertretung der Schule in einer Berufsorganisation oder in der
Kantonalkonferenz
- die Information durch Fachzeitschriften, Fachliteratur und schulinterne
Dokumente
- das Üben der Lehrperson, um das Niveau auf seinem Instrument zu halten
Die gemeinsame Arbeitszeit beinhaltet beispielsweise:
- Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen
- Fachbezogene Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen (Kammermusik
mit SchülerInnen)
- Organisation und Teilnahme an Anlässen und Veranstaltungen der
Volksschule
- Öffentlichkeitsarbeit für die Schule (Besuchstage,
Instrumentenvorstellungen)
Bezüglich Arbeitsort und Zeitpunkt der Arbeitsleistung sind Lehrpersonen auf
einen individuellen Gestaltungsraum angewiesen. Einerseits arbeiten
Lehrpersonen an verschiedenen Orten, und sie können nicht immer über einen
eingerichteten Arbeitsplatz in der Schule verfügen. Andererseits ist der
Zeitraum der einzelnen Tätigkeiten nicht klar definiert, da sich
Unterrichtszeiten, Termine von Behörden- und Elternkontakte usw. stark
unterscheiden. Eine generelle Zeiterfassung wäre in diesem Kontext zu
aufwändig und ineffizient, eine akribisch geführte Zeiterfassung wird nicht
angestrebt. Es wird empfohlen, periodisch eine Zeiterfassung vorzunehmen.
Dieses ermöglicht eine zuverlässige Erhebung des individuellen Zeitbedarfs
und eine Differenzierung des Aufwandes für die verschiedenen
Arbeitsbereiche. Eine Arbeitserfassung kann Basis für den schulinternen
Ausgleich der anfallenden Aufgaben sein.
Der ais stellt seinen Mitgliedern ein Formular zur Erhebung der frei
gestaltbaren Arbeitszeit zur Verfügung. Da ein grosses Interesse besteht,
wie diese Erhebungen ausfallen, suchen wir Mitglieder, welche uns ihre
Erhebung zur Verfügung stellen. Wir möchten bei Problemen auf
Erfahrungswerte zurückgreifen können. Daher fordern wir euch auf bei dieser
Erhebung mitzumachen. Die Daten werden vertraulich behandelt.
Für den ais Vorstand
Beatrix Brünggel-Bircher