12. April 2004
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Die veröffentlichten Zahlen zum Dekret über die Löhne der Lehrpersonen des
Kantons Aargau (LDLP) haben viele Instrumentallehrpersonen mit grosser
Beunruhigung zur Kenntnis genommen. Der ais hat seine Mitglieder bereits per
Mail informiert; dieses Schreiben findet ihr auch auf unserer Homepage und im
Schulblatt 5/2004. Leider können wir erst wenige Mitglieder über e-mail
erreichen, daher gelangen wir hiermit per Post an alle, um euch Informationen
über unsere Verbandsbemühungen um die Anstellungsbedingungen für
Instrumentallehrpersonen weiterzugeben.
Wer sich über das Lohndekret genau informieren will, kann die vollständige
Botschaft zu Handen des Grossen Rats im Internet einsehen: www.ag.ch/grossrat,
Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 17.
Dezember 2003 03. 349 oder unter „Aktuell“ auf der Homepage des ais:
www.ais-ag.ch
Für das Lohnsystem für Lehrpersonen ist ein neues Berechnungsmodell
(Vektorenmodell) geschaffen worden. Massgebend für die Kalkulation der Löhne ist
in erster Linie der Marktwert (Durchschnitt der Lehrpersonen aller angrenzenden
Kantone sowie der Kantone Basel-Stadt und St. Gallen) und (nur noch) zu 25% die
Arbeitsplatzbewertung (ABAKABA). Dieses Modell ist transparent: Die Grundlagen,
die den Löhnen als Basisdaten dienen, können exakt nachgewiesen und somit auch
Entwicklungen angepasst werden. Aus realpolitischen Überlegungen haben der alv
und alle seine Mitglied-organisationen, also auch der ais, diesem Modell
bestehend aus Ist-Anfangslohn, Markt- und Abakaba-Wert zugestimmt. Für
Instrumentallehrpersonen sind glaubwürdige Vergleichswerte hingegen äusserst
schwer zu ermitteln, da in der Regel eine kommunale Tarifstruktur besteht und
keine kantonalen Lohntabellen wie bei den übrigen Lehrpersonen.
Die Überprüfung der Einstufung hat der ais, nachdem er kürzlich einen Teil der
Unterlagen vom BKS erhalten hat, in Arbeit genommen. Diese wird aber einige Zeit
in Anspruch nehmen. Sobald wir Klarheit über die Berechnungsgrundlage unserer
Einstufung haben, werden wir wieder an euch gelangen. Der ais wird alles
unternehmen, um eine bessere Einstufung für die Instrumental-lehrpersonen zu
erreichen. Bereits vor der Einstufung hat der ais erfolgreich durchsetzen
können, dass der Ist-Anfangslohn für alle Lehrberechtigungen dem heutigen Lohn
für die Lehrberechtigung A entspricht (ursprünglich vorgesehen, aber nicht
einmal offen deklariert, war Lohnstufe B). Damit ist unsere Forderung in diesem
ersten Punkt vollständig erfüllt. Im Weiteren werden wir uns für die im Dekret
versprochene Besitzstandsgarantie einsetzen.
Die Lohneinstufungen wurden vom BKS vorgenommen. Kritik gegen die Einstufung
muss deshalb auch im BKS angebracht werden.
Wir versichern euch, dass sich der ais mit Nachdruck und Sachverstand für die
Anstellungsverhältnisse der Instrumentallehrpersonen und SchulmusikerInnen
einsetzt. Der ais sieht das Problem der schlechten und sehr komplizierten
Anstellungsverhältnisse nicht nur in der Einstufung des Kantons, sondern
vielmehr sind die Gemeinden, welche ihre Lohnanteile weit unter den
Kantonslöhnen ausrichten, dafür mitverantwortlich! Hier muss sich der ais
vehement einsetzen. Die vom BKS ermittelten Vergleichswerte werden mithelfen,
unsere Position glaubwürdig zu untermauern. In der momentan schwierigen
politische Situation (Spaargau) wird es nicht einfach sein, dies durchzusetzen.
Wir bitten deshalb unsere Mitglieder, sich auch an der Abstimmung über das
Steuerpaket aktiv zu beteiligen. Dieses Paket könnte im Kanton neue Sparrunden
mit sich bringen – da haben wir Angst um die Musik!
In dieser grossen Herausforderung ist der ais auf die Unterstützung aller
Instrumental- und Schulmusiklehrpersonen im Aargau angewiesen. Daher fordern wir
euch auf, mit der beiliegenden ais- Mitgliederwerbung bei euren KollegInnen für
unseren Verband einzutreten und neue Mitglieder zu gewinnen.
Als Mitgliedorganisation des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrer-Verbandes alv
geniessen wir die Unterstützung eines grossen Verbandes. Der Vorstand des ais
hat in den letzten Jahren stets kollegiale Hilfe einzelner
Mitgliedorganisationen sowie der Verbandsleitung unter der äusserst kompetenten
Führung von Nik Stöckli erfahren dürfen. Die Entwicklung des Poolstundenplans
(siehe www.ais-ag.ch) ist ein starkes Beispiel für diese gute Zusammenarbeit.
Der Vorstand des ais versteht deshalb nicht, wenn sich einzelne
Instrumentallehrpersonen in unzulänglicher Weise gegen das Gesamtinteresse der
Lehrerschaft einsetzen. So finden wir es nicht richtig, in Briefen und e-mails
gegen das Lohndekret offen zu werben! Wir setzen uns aber gegen unsere schlechte
Einstufung ein, dies dürfen wir sicher auch in der Öffentlichkeit kundtun.
Wir sind bereit noch offene Fragen zu beantworten:
Beatrix Brünggel-Bircher, ais Tel. 056/667 23 86 bbruenggel@gmx.ch
Niklaus Stöckli alv Tel.062/ 824 77 60 alv@alv-gag.ch
Nik Stöckli hat sich bereit erklärt, an einer Veranstaltung des ais, noch einmal
das Lohndekret zu erläutern. Da einige Instrumentallehrpersonen schon an der
Informationsveranstaltung des alv, die am 22. März stattgefunden hat,
teilgenommen haben, sind wir nicht sicher, ob noch grosses Interesse für eine
weitere Informationsveranstaltung besteht. Du hast hier die Möglichkeit, dich
für eine solche Veranstaltung anzumelden. Falls noch Interesse besteht, wird sie
am 25. Mai 2004, um 20 Uhr stattfinden. Du wirst eine Einladung erhalten
und/oder dich auf unserer Homepage informieren können.
Mit freundlichen Grüssen für den ais Vorstand
Beatrix Brünggel-Bircher, Co-Präsidentin André Froelicher Co-Präsident
Da keine Anmeldungen für die Invormationsveranstaltung vom 25. Mai 04 über
das Lohndekret eingegangen sind, findet diese Veranstaltung nicht statt.